Voilà 🙂
Am Freitag den 26.11.2010 wurde nun eine enstprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung vom Bundesrat beschlossen und tritt in diesen Tagen mit der Verkündigung des Bundesgesetzblattes in Kraft.
Was legt das Gesetz fest?
Ab sofort sind M+S-Reifen (steht für „Matsch & Schnee“) Pflicht bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Schneeglätte, Eis- oder Reifglätte.

Im Handel erhältliche Winterreifen sind mit einem M+S-Symbol auf der Seitenfläche gekennzeichnet. Diese Reifen haben ein Profil, dass bei winterlichen Straßenverhältnissen wie Schnee, Kälte und Glätte den nötigen Griff gewährleistet.
Der Begriff "Winterreifen" selbst taucht in der StVO aber auch in Zukunft nicht auf. Eine Winterreifenpflicht für einen bestimmten Zeitraum (z. B. Oktober bis März) legt die StVO nach wie vor nicht fest.
Vorgeschrieben sind Winterreifen demnach nur bei den entsprechend schlechten Straßenverhältnissen. Experten empfehlen jedoch die Winterreifen nach der sogenannten O-bis-O-Regel zu montieren: Demnach sollen von Oktober bis zum Wochenende nach Ostern Winterreifen auf dem Auto bleiben.